Das Fuhrmann Einmal‑Fadenzieh‑Set ist ein steril verpacktes Komplettset zur sicheren und hygienischen Entfernung von chirurgischem Nahtmaterial. Jedes Set enthält alle benötigten Komponenten, um Fäden kontrolliert zu fassen, zu durchtrennen und zu entfernen. Die Instrumente bestehen aus Metall und Kunststoff, sind einzeln steril verpackt und sofort einsatzbereit. Die Sets eignen sich für Praxis, Klinik, ambulante Eingriffe und die postoperative Wundversorgung.
Das Set stellt die notwendigen Instrumente bereit, um Nahtmaterial sicher zu greifen, anzuheben und mit einem Fadenziehmesser sauber zu durchtrennen. Die beiliegenden Kompressen dienen der Abdeckung oder Reinigung des Wundbereichs, während die Kunststoffschale das sichere Ablegen von Instrumenten oder das Auffangen von entferntem Nahtmaterial ermöglicht. Die standardisierte Zusammenstellung unterstützt schnelle, aseptische Arbeitsabläufe.
Alle Komponenten sind steril verpackt und für den einmaligen Einsatz vorgesehen.
| Produktname | Fuhrmann Einmal‑Fadenzieh‑Set |
| Artikelnummer | 38769 |
| EAN / GTIN | 04054858221724 |
| PZN | 11194556 |
| Verpackungseinheit | 15 Sets |
| Sterilisation | EO‑Gas |
| Sterile Haltbarkeit | 3 Jahre |
| Werkstoffe | Kunststoff, Metall (Pinzette, Messergriff mit Klinge) |
| Hersteller | Fuhrmann GmbH |
Eine Metallpinzette, ein Fadenziehmesser, drei Kompressen und eine Kunststoffschale – alles steril verpackt.
Für das Entfernen von chirurgischem Nahtmaterial in Praxis, Klinik, ambulanten OP‑Zentren und Notaufnahmen.
Nein. Alle Komponenten sind EO‑steril und sofort einsatzbereit.
Die sterile Haltbarkeit beträgt 3 Jahre (siehe Verpackung).
Alle Komponenten sind nach Gebrauch als kontaminierter Abfall zu entsorgen, gemäß den geltenden Klinikrichtlinien.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen