Informationen über die Verordnung von Sprechstundenbedarf
Wir liefern Ihnen natürlich auch Sprechstundenbedarf und rechnen kostengünstig mit den entsprechenden Kostenträgern bzw. Krankenkassen ab.
Der Verrechnungspreis ist der Krankenkasseneinkaufspreis, wenn keine anderen Vereinbarungen mit den Krankenkassen bestehen. Wir möchten Sie ermutigen, sich an uns zu wenden, falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.
Den für Humanmediziner geltenden Sprechstundenbedarf regelt jede KV des entsprechenden Bundeslandes selbst.
Das heist, das es keine einheitliche Regelung in Deutschland gibt und ein Produkt welches in
Bundesland "A" Sprechstundenbedarf ist, im nächsten Bundesland nicht Sprechstundenbedarf sein muß.
Wir erkundigen uns im Zweifelsfall bei Ihrer KV, ob das von Ihnen bestellte Produkt unter den Sprechstundenbedarf fällt oder nicht.
Bei unseren Produkten haben wir angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann,
auch dieses ist nicht in jedem Bundesland der Fall.
Einige Produkte fallen unter das Arzneimittelgesetz, die entsprechenden Hinweise finden Sie bei den Produkten.
Wenn Sie bei uns Sprechstundenbedarfs-Artikel bestellen, senden Sie uns bitte vorab die entsprechenden Rezepte dazu,
danach liefern wir sofort aus.
Hier noch einige Hinweise zu Ausfüllen eines Sprechstundenbedarfs-Rezeptes
Bitte tragen Sie in die mit den blauen Nummern gekennzeichneten Felder folgende Daten ein:
- Kostenträger (Krankenkasse / Prüfstelle je nach Bundesland etwas unterschiedlich)
- "Sprechstundenbedarf" und "Quartal" eintragen
- Ziffer "9" ankreuzen oder eintragen
- Kassennummer
- Betriebsstättennummer der Praxis
- Die Lebenslange Arztnummer
- Verordnungsdatum
- Bei dieser Rezeptversion maximal 3 Artikel eintragen (mit Menge und Bezeichnung ggf. mit Artikelnummer)
in einigen Bundesländern gibt es Formulare mit mehr Artikeln, dann bitte entsprechnd der angegebenen Zeilen ausfüllen - Praxis- bzw. Arztstempel oder Rezeptvordruck
- Arzt-Unterschrift
Bei Fragen bitte einfach per E-Mail an, wir beraten Sie gern.