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Informationen über die Verordnung von Sprechstundenbedarf

 
 

Informationen zum Sprechstundenbedarf (SSB)

Wir unterstützen Ihre Praxis bei der Versorgung und rechnen direkt zum Krankenkasseneinkaufspreis mit den Kostenträgern ab.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit beratend zur Seite.

↔ Tabelle seitlich wischbar ↔

KonditionenRegelungPrüf-ServiceBestellung
Direktabrechnung zum KK-Einkaufspreis.Regelung erfolgt über Ihre regionale KV.Wir prüfen die Verordnungsfähigkeit.Versand sofort nach Rezepteingang.
Die Regelungen für den SSB werden von der zuständigen KV festgelegt. Da es keine bundesweit einheitliche Liste gibt, kann die Verordnungsfähigkeit regional variieren. Wir benötigen vorab Ihr Originalrezept per Post.

Leitfaden: Rezept korrekt ausfüllen

Rezept Kennzeichnung
1. Kostenträger: Krankenkasse / Prüfstelle.
2. Zweck: "Sprechstundenbedarf" & Quartal.
3. Status: Ziffer "9" ankreuzen.
4. Kassennummer: IK des Kostenträgers.
5. BSNR: Betriebsstättennummer.
6. LANR: Lebenslange Arztnummer.
7. Datum: Tag der Ausstellung.
8. Verordnung: Max. 3 Artikel.
9. Validierung: Praxisstempel.
10. Freigabe: Unterschrift des Arztes.

Ihr CLS Medizintechnik und Vertrieb Team