Steriler Sarstedt Urinbecher NFT zur hygienisch geschlossenen Urinprobengewinnung und zum nadelfreien Transfer in Urin-Monovetten®. Der transparente 100-ml-Becher aus Polypropylen ist graduiert, mit Schriftfeld ausgestattet und besitzt einen montierten, weißen Schraubdeckel mit integrierter nadelfreier Transfereinheit.
Die NFT-Funktion ermöglicht den Probentransfer ohne Kanüle und reduziert damit offene Handhabungsschritte bei der Urinanalytik. Das ist besonders sinnvoll in Praxis, Labor und Klinik, wenn Urinproben sauber gewonnen, sicher verschlossen und anschließend in passende Urin-Monovetten® überführt werden sollen.
Der Urinbecher eignet sich für die Gewinnung, den kurzfristigen Transport und die Weiterverarbeitung von Urinproben im professionellen medizinischen Umfeld. Nach der Probengewinnung wird der Becher verschlossen; die Urin-Monovette® kann anschließend über die integrierte NFT-Einheit befüllt werden.
Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob das verwendete Urin-Monovetten®-System zur NFT-Entnahme passt. Bei passender Systemumgebung ist dieser Becher eine saubere Lösung für kleine sterile Bedarfsmengen.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Produktart | Urinbecher NFT |
| Maximales Arbeitsvolumen | 100 ml |
| Material | Polypropylen (PP) |
| Farbe Becher | Transparent |
| Deckel | Weißer Schraubdeckel, montiert |
| Transfereinheit | Integrierte nadelfreie Transfereinheit (NFT) |
| Ausführung | Graduiert, mit Schriftfeld und Sicherheitsetikett |
| Sterilität | Steril |
| Abmessungen | Ø 57 x 76 mm |
| Öffnung | Ø 62 mm |
| Verpackungseinheit | 5 Stück |
| Hersteller | Sarstedt AG & Co. KG |
Hinweis: Steriler Einwegartikel. Nach Gebrauch entsprechend den geltenden Hygiene- und Entsorgungsvorgaben für Probenmaterial entsorgen.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
