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Instrumentenaufbereitung – Ratgeber

Instrumentenaufbereitung richtig gemacht – Normgerecht, sicher und verständlich

Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist mehr als nur „Reinigen": Es ist ein gesetzlich geregelter Prozess, der Patientensicherheit garantiert und Instrumente vor vorzeitigem Verschleiß schützt. Fehler in der Aufbereitung sind die häufigste Ursache für Rost, Korrosion und Funktionsausfälle – oft verursacht durch falsche Werkzeuge, ungeeignete Wasserqualität oder veraltete Geräte.

Dieser Ratgeber erklärt den kompletten Ablauf Schritt für Schritt, ohne Beamtendeutsch. Er richtet sich an alle, die wiederverwendbare Instrumente aufbereiten: Arztpraxen, Kliniken, Podologen, Physiotherapeuten sowie Tattoo- und Piercing-Studios. Denn die Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und der RKI/KRINKO-Empfehlung gelten für alle gleichermaßen – unabhängig von der Branche.

Warum die Aufbereitung so wichtig ist – und warum Fehler so teuer werden

Wer Instrumente aufbereitet, trägt Verantwortung für Patienten und Kunden. Fehler passieren selten bei den großen, offensichtlichen Dingen – sie schleichen sich in den Alltag ein: die Metallbürste, die die schützende Oberflächenschicht der Instrumente zerstört; das Leitungswasser, das Kalkflecken hinterlässt; das Eintrocknen von Blutresten, weil die Reinigung erst Stunden später stattfindet. Das Ergebnis sehen Sie oft erst Wochen später als Rostflecken oder vorzeitig unbrauchbare Instrumente – und dann ist es zu spät.

Einfach gesagt gilt: Wer aufbereitet, muss es planbar, überprüfbar und dokumentiert tun – und nur Personen einsetzen, die dafür eingewiesen sind.

Wie riskant ist mein Instrument? Die drei Einstufungen einfach erklärt

Vor jeder Aufbereitung steht eine Frage: Was macht das Instrument mit dem Patienten bzw. Kunden? Danach richtet sich, wie gründlich aufbereitet werden muss. Die KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut) unterscheidet drei Gruppen:

  • Unkritisch: Das Instrument berührt nur die intakte Haut – z. B. Blutdruckmanschetten oder Scheren zum Abkleben. Hier genügt Reinigung und Desinfektion.
  • Semikritisch: Das Instrument berührt Schleimhaut oder beschädigte Haut – z. B. Pinzetten in der Wundversorgung oder Instrumente in der Fußpflege. Erforderlich: Reinigung plus Desinfektion (Sterilisation empfohlen).
  • Kritisch: Das Instrument dringt in Gewebe, Blut oder sterile Körperhöhlen ein – chirurgische Pinzetten, Skalpelle, Kanülen oder Piercing-Nadeln. Hier ist zwingend eine Sterilisation nötig, sonst drohen Infektionen. Die KRINKO teilt diese Gruppe nochmal ein (A, B, C) – „Kritisch C" sind Instrumente mit Hohlräumen, die man von außen nicht kontrollieren kann (mehr dazu unten).

Technische Grundlagen: Welche Geräte und Verfahren gibt es?

Nicht jedes Gerät kann alles. Die Wahl des richtigen Sterilisators und Reinigungsgeräts hängt davon ab, welche Instrumente Sie aufbereiten (massiv, hohl, verpackt). Für kleine Dampfsterilisatoren (Autoklaven) in Praxen und Studios unterscheidet die DIN EN 13060 drei Klassen:

Autoklav-KlasseLuftentfernungEignung
Klasse N (non-vacuum)Schwerkraftprinzip: Der einströmende Dampf verdrängt die Luft von selbstNur unverpackte, massive Instrumente ohne Hohlräume – für die typische Praxisbeladung nicht ausreichend
Klasse S (specific)Herstellerspezifische VerfahrenNur für Lasten, die der Hersteller ausdrücklich freigegeben hat – im Einzelfall prüfen
Klasse B (big/small vacuum)Fraktioniertes Vakuum: Luft wird aktiv abgesaugt, bevor der Dampf eindringtDer Praxis-Standard – für alle Instrumententypen: verpackt, unverpackt, massiv, hohl, porös

Weitere Geräte im Überblick: Große stationäre Dampfsterilisatoren nach DIN EN 285 dienen der zentralen Sterilgutversorgung (ZSVA) in Kliniken – für große Belademengen, komplexe Lasten und Sterilcontainer. Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG) nach DIN EN ISO 15883 sind die „Instrumentenwaschmaschinen", die Reinigung, thermische Desinfektion und Trocknung in einem validierten, also nachweislich zuverlässigen Programm kombinieren. Heißluftsterilisatoren arbeiten mit trockener Hitze ab 180 °C – ihre Berechtigung haben sie in Labor, Kosmetik und Veterinärmedizin. Für kritische Instrumente im humanmedizinischen Bereich sind sie nicht zulässig: Das Verfahren lässt sich nicht validieren, und Papierverpackungen vertragen die Temperaturen nicht. Für OP-Instrumente, Pinzetten oder Skalpelle ist der Dampfsterilisator (Autoklav) verpflichtend.

Die wichtigsten Normen und Vorschriften – wer muss was beachten?

Die Aufbereitung ist ein Feld mit vielen Normen und Verordnungen. Diese Übersicht zeigt, welche Regel wofür gilt und wen sie betrifft:

Norm / VorschriftWas regelt sie?Wen betrifft sie?
MPBetreibV
(Medizinprodukte-Betreiberverordnung)
Gesetzliche Grundlage: Aufbereitung nur durch eingewiesenes Personal, mit geeigneten Verfahren, dokumentiertAlle Betreiber – auch Praxen, Podologie, Studios
RKI/KRINKO-Empfehlung
(Bundesgesundheitsblatt 10/2012)
Einstufung der Instrumente (unkritisch/semikritisch/kritisch), Anforderungen an den Aufbereitungsprozess, VerfahrenswahlAlle, die Medizinprodukte aufbereiten – anerkannter Stand der Technik
DIN EN ISO 17664Herstellerangaben zur Aufbereitung (IFU/Gebrauchsanweisung) – diese haben Vorrang vor allgemeinen EmpfehlungenHersteller und Aufbereiter gleichermaßen
DIN EN 13060Kleine Dampfsterilisatoren (Autoklav-Klassen N, S, B)Praxen, Studios, kleine Einrichtungen
DIN EN 285Große Dampfsterilisatoren für die ZSVAKliniken, zentrale Aufbereitung
DIN EN ISO 15883Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG)Betreiber von RDGs – jährliche Prüfung nötig
DIN EN ISO 17665Anforderungen an die Dampfsterilisation (Validierung)Alle, die sterilisieren – regelmäßige Prüfpflicht
EN 868 / ISO 11607Sterilverpackungen und -behältnisse – nur genormte Systeme sind zulässigAlle, die steril verpacken
DIN EN ISO 11140-4Indikatoren zur Prüfung (Bowie-Dick-Test, Helix-Prüfkörper)Alle, die Routineprüfungen durchführen

Der Aufbereitungsprozess in 7 Schritten – was ist zu tun und was brauche ich?

Jeder Schritt ist vorgeschrieben und hat eigene Materialanforderungen. Hier der Ablauf von der Übergabe bis zur Freigabe:

Schritt 1: Abwurf und Transport (unrein)

Gebrauchte Instrumente werden im Behandlungsraum abgeworfen (abgelegt) und als unreine Ware der Aufbereitung übergeben – hier findet keine Vorreinigung am Arbeitsplatz statt. Der Transport erfolgt in einem geschlossenen, gekennzeichneten Behältnis.
Ziel: Schutz von Personal und Umgebung vor Kontamination.

Schritt 2: Manuelle Vorreinigung

Sofortiges Einlegen in kaltes Wasser oder Reinigungslösung – nie heißes Wasser über 40 °C verwenden, denn Eiweißreste (Blut, Gewebe) gerinnen dadurch und lassen sich kaum noch entfernen. Die Vorreinigung erfolgt manuell mit weichen Bürsten oder alternativ im Ultraschallbad – ein ebenfalls für die Vorreinigung zugelassenes Verfahren, bei dem Ultraschallwellen auch in feine Ritzen, Scharniere und Lumina gelangen und dort anhaftende Rückstände lösen. Dafür sind spezielle, ultraschalltaugliche Reiniger zu verwenden.
Material: Reinigungslösung (mildes Reinigungsmittel oder Enzymreiniger) und Bürsten mit Nylonborsten – Metallbürsten zerstören die Passivschicht des Edelstahls! Bei der Ultraschall-Anwendung: geeignetes Ultraschallgerät und der passende Reiniger.
Hinweis: Vorreiniger, Instrumentenreiniger und Bürsten finden Sie hier in unserem Shop.

Schritt 3: Chemische Reinigung & Desinfektion

Entweder manuell (einweichen, bürsten, spülen) oder maschinell im RDG, das Reinigung und thermische Desinfektion in einem Programm kombiniert.
Material: RDG oder manuelle Reinigungssets, bei Bedarf Ultraschallgerät mit Enzymreiniger.
Ziel: Entfernung aller organischen Rückstände und Abtötung von Keimen.

Schritt 4: Schlussspülung mit VE-Wasser

Als letzte Spülung (manuell oder automatisch im RDG-Programm) wird vollentsalztes Wasser (VE-Wasser) verwendet – im allgemeinen Sprachgebrauch oft auch als „destilliertes Wasser" bezeichnet.
Ziel: Vermeidung von Kalkflecken und weißen Belägen auf dem Instrument.

Schritt 5: Instrumentenpflege, Funktionsprüfung & Trocknung

Getrocknete Instrumente werden geprüft: Sind sie sauber? Sitzen Schrauben und Scharniere fest? Schließen die Branchen einer Pinzette bündig? Erst wenn alles passt, darf verpackt werden. Ein oft unterschätzter Punkt ist die Instrumentenpflege: Bewegliche Teile und Gewindegänge bei Bedarf mit zugelassenem, sterilem Pflegeöl (z. B. medizinisches Paraffinöl) behandeln – so bleiben Scharniere leichtgängig und verschleißen nicht vorzeitig. Wichtig: nur Pflegeöle, die für die Sterilisation zugelassen sind und den Aufbereitungsprozess nicht beeinträchtigen.
Material: Flusenfreies Tuch, medizinisches Pflegeöl – Produkte zur Instrumentenpflege finden Sie hier.
Ziel: Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Erhalt der Lebensdauer vor dem Verpacken.

Schritt 6: Verpacken und Sterilisieren

Instrumente werden in genormte Sterilverpackungen eingeschlossen und im Dampfsterilisator (Autoklav Klasse B) sterilisiert.
Material: Sterilverpackungen (Vlies-/Papier-Beutel, Rollen oder Sterilcontainer), Indikatoren, Autoklav. Verpackungen und Indikatoren finden Sie hier.
Verfahren: Fraktioniertes Vakuum, 134 °C / 2 bar, Mindesthaltezeit 5 Minuten (Dampfsterilisator nach DIN EN 285 bzw. DIN EN 13060).
Ziel: Erzeugung einer keimfreien Barriereschicht um das Instrument.

Schritt 7: Dokumentation und Freigabe

Jede Charge (jede Sterilisator-Füllung) wird geprüft, mit Chargennummer versehen und freigegeben – handschriftlich im Sterilisationsbuch oder digital. Nur so kann im Ernstfall nachvollzogen werden, welches Instrument wann wie behandelt wurde.
Ziel: Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit im Infektionsverdachtsfall.

Sonderfall: Fabrikneue Instrumente

Neue Instrumente kommen unsteril an und dürfen nicht einfach sterilisiert und eingesetzt werden: Vor der ersten Sterilisation sind sie vollständig zu reinigen, und alle Schutzkappen sowie Schutzfolien sind zu entfernen – das gilt besonders für empfindliche Instrumente wie Meißel, Raspatorien oder mikrochirurgische Instrumente. Hersteller wie Zepf empfehlen zudem, neue Instrumente mehrere maschinelle Reinigungszyklen durchlaufen zu lassen, bevor sie erstmals sterilisiert werden: Dabei bildet sich die schützende Passivschicht auf der Oberfläche aus, die das Instrument vor Verfärbungen und Korrosion bewahrt.

Prüfung der technischen Funktionsfähigkeit Ihrer Geräte

Ein sauberes, gepflegtes Gerät ist die Grundvoraussetzung – die Routineprüfungen gehen einen Schritt weiter: Sie stellen fest, ob der Sterilisator technisch einwandfrei arbeitet, also Luft zuverlässig entfernt und der Dampf wirklich überall hinkommt. Das sind die wichtigsten Prüfungen:

  • Bowie-Dick-Test: Täglich vor der ersten Beladung. Prüft, ob der Autoklav die Luft vollständig aus der Kammer entfernt. Der Teststreifen wechselt bei intakter Dampfdurchdringung die Farbe. Bowie-Dick-Tests erhalten Sie hier.
  • Helix-Test: Simuliert die Dampfdurchdringung in Hohlkörpern: Der Dampf muss eine lange, enge Kapillarschlaufe durchdringen, bevor ein Indikator am Ende den Farbumschlag zeigt. Helix-Prüfkörper erhalten Sie hier.
  • Chargen-/Prozessindikatoren: Auf jeder Verpackung und in jeder Charge – sie zeigen optisch an, dass das Instrument tatsächlich einen Sterilisationsprozess durchlaufen hat.
  • Jährliche Validierung (Leistungsqualifikation): RDG (nach DIN EN ISO 15883) und Autoklav (nach DIN EN ISO 17665) müssen regelmäßig durch einen anerkannten Prüfdienstleister geprüft werden – eine Pflichtaufgabe des Betreibers, die bei Behördenprüfungen nachgewiesen werden muss.

Besonderheit Hohlkörper: Instrumente mit Lumina

Lumina sind Hohlräume und Kanäle im Inneren von Instrumenten – bei Rohrschaftinstrumenten, Kanülen oder Trokars. Sie sind der schwierigste Teil der Aufbereitung: Man sieht von außen nicht, ob innen alles sauber ist. Die KRINKO kennt dafür die Kategorie „Kritisch C": invasive Instrumente mit Lumina, die man weder optisch kontrollieren noch sicher sterilisieren kann. Diese gehören in der Regel in eine zentrale Aufbereitungseinheit (AEMP) in einer Klinik oder zu einem spezialisierten Dienstleister. Wer Hohlkörper trotzdem selbst aufbereitet, muss dafür vom Hersteller freigegebene Verfahren einsetzen – z. B. das gründliche Durchspülen der Kanäle oder den direkten Anschluss an die Spüldüsen des RDG.

Schadensbilder erkennen: Was zerstört Ihre Instrumente wirklich?

In Anlehnung an die bekannte „Rote Broschüre" des Arbeitskreises Instrumentenaufbereitung (AKI) – dem Zusammenschluss führender Tuttlinger Instrumentenhersteller – hier die häufigsten Fehler mit ihren Folgen:

  • Metallbürsten statt Nylonbürsten: Zerstören die Passivschicht – eine hauchdünne, unsichtbare Schutzschicht auf dem Edelstahl. Ohne sie beginnt sofort die Korrosion: erst punktförmige Rostnarben, später flächige Beläge, die sich nicht mehr entfernen lassen.
  • Keine VE-Wasser-Schlussspülung: Kalk und Salze aus dem Leitungswasser bleiben als weißlich-graue Flecken oder Kristallbeläge zurück – optisch ein Ausfall, praktisch oft irreversibel.
  • Heißes Wasser oder zu langes Warten vor der Reinigung: Blut- und Gewebereste fixieren sich und lassen sich oft nicht mehr restlos entfernen – das Instrument kann nicht mehr freigegeben werden.
  • Zurückbiegen verbogener Instrumente: Verboten! Das Material ist an der Biegestelle ermüdet und bricht später – oft mitten im Einsatz.
  • Ungeeignete Verpackung: Instrumente dürfen nicht in der Transportverpackung aufbereitet werden – nur genormte Verpackungssysteme (EN 868, ISO 11607) sind zugelassen.
  • Überdosierung von Reinigungsmitteln: Zu hohe Chemiekonzentration greift das Metall an und kann die eingravierte Artikelnummer unlesbar machen – ein Instrument ohne Kennzeichnung darf nicht mehr verwendet werden.

Die gute Nachricht: Fast alle diese Schäden sind vermeidbar – mit den richtigen Werkzeugen (Nylonbürste!), dem richtigen Wasser (VE-Wasser!) und der richtigen Reihenfolge (zügig reinigen!). Die Lebensdauer eines Instruments hängt, das bestätigen auch die Gebrauchsanweisungen der Hersteller, deutlich stärker vom pfleglichen Umgang ab als von der Zahl der Aufbereitungszyklen.

Häufige Fragen zur Instrumentenaufbereitung

Darf ich kritische Instrumente in der Praxis manuell reinigen und sterilisieren?

Grundsätzlich ja, wenn kein RDG vorhanden ist und die Instrumente keine schwer zugänglichen Bereiche haben – manuell bedeutet aber deutlich mehr Fehlerquellen und erhöhten Dokumentationsaufwand. Für Instrumente mit Hohlkörpern („Kritisch B/C") ist manuelle Aufbereitung in der Regel nicht zulässig; hier ist eine zentrale Aufbereitungseinheit (AEMP) oder ein Dienstleister erforderlich. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer zuständigen Überwachungsstelle beraten, was für Ihre Einrichtung gilt.

Wie muss die Instrumentenaufbereitung dokumentiert werden?

Jede Charge wird kontrolliert, freigegeben und nachvollziehbar dokumentiert – handschriftlich im Sterilisationsbuch oder digital. Erfasst werden die Prozessparameter (Temperatur, Druck, Zeit), die Chargenindikatoren, die optische Prüfung und die unterschriebene Freigabe. Nur so kann im Ernstfall rückverfolgt werden, welches Instrument wann im Einsatz war.

Wie lange darf steril verpacktes Instrumentarium gelagert werden?

Eine gesetzliche feste Höchstfrist gibt es nicht – maßgeblich sind die Lagerbedingungen und die Vorgaben des Verpackungsherstellers. Als Orientierung empfiehlt sich, bei einfachen Verpackungen etwa sechs Monate nicht zu überschreiten. Einige Bundesländer haben zusätzliche Regelungen – prüfen Sie die Vorgaben Ihrer regionalen Behörde.

Gelten die Regeln auch für Podologen, Tattoo- und Piercing-Studios?

Ja. Wiederverwendbare Instrumente, die bei Menschen eingesetzt werden, sind Medizinprodukte – die Betreiberverordnung kennt keine Branchen-Ausnahme. Für Instrumente, die in die Haut eindringen (z. B. Piercing-Nadeln), gilt dieselbe Sterilisationspflicht wie in Arztpraxen. Die Studios stehen zudem regelmäßig im Fokus der Gesundheitsämter, weil die Aufbereitung dort oft in Eigenregie stattfindet.

Was ist der Unterschied zwischen Desinfektion und Sterilisation?

Desinfektion reduziert Keime so weit, dass vom Instrument keine Übertragung mehr ausgeht – ausreichend für unkritische und semikritische Instrumente. Sterilisation entfernt dagegen alle vermehrungsfähigen Keime inklusive Sporen – nötig für alles, was in Gewebe oder sterile Körperregionen eindringt.

Warum darf ich für chirurgische Instrumente keinen Heißluftsterilisator verwenden?

Weil das Heißluftverfahren für kritische humanmedizinische Instrumente nicht den Anforderungen der KRINKO entspricht: Es lässt sich nicht validieren, und die Temperaturen ab 180 °C zerstören die Papier-Sterilverpackung. Heißluftsterilisatoren haben ihre Berechtigung in Labor, Kosmetik und Veterinärmedizin – für OP-Instrumente ist der Dampfsterilisator (Autoklav) verpflichtend.

Welchen Autoklav brauche ich für meine Praxis?

Für verpackte, hohle oder poröse Instrumente ist ein Autoklav der Klasse B nach DIN EN 13060 erforderlich – nur er garantiert mit dem fraktionierten Vakuumverfahren die vollständige Luftentfernung und Dampfdurchdringung. Ein Klasse-N-Gerät reicht nur für unverpackte massive Instrumente und ist für die typische Praxisbeladung nicht ausreichend.

Wo bekomme ich die benötigten Materialien?

Alle notwendigen Materialien für die Aufbereitung finden Sie in unserem Shop: Sterilisation & Aufbereitung (Verpackungen, Indikatoren, Tests, Instrumentenpflege) und Desinfektion & Reinigung (Reiniger, Bürsten).

Passende Instrumente für Ihre Aufbereitung

Sie suchen hochwertige, wiederaufbereitungsfähige Instrumente? Alle chirurgischen Instrumente in unserem Shop – etwa anatomische Pinzetten oder chirurgische Pinzetten von Zepf Medical Instruments – bestehen aus autoklavierbarem Edelstahl und sind für die maschinelle Aufbereitung nach den oben beschriebenen Verfahren ausgelegt. Die Herstellerangaben zur Aufbereitung (Gebrauchsanweisungen) erhalten Sie auf Anfrage unter info@cls-med.de.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und Unterstützung bei der Produktberatung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Prozess- oder Risikobewertung durch Fachpersonal. Für konkrete Aufbereitungsfragen gelten immer die Herstellerangaben des jeweiligen Medizinprodukts sowie die aktuellen Empfehlungen von RKI/KRINKO und die regionalen Vorschriften.