Die Pagasling Mulltupfer Gr. 3 steril von Paul Hartmann – sofort einsatzbereit, ohne eigenes Sterilisationsverfahren. Gefertigt aus 20-fädigem Verbandmull nach DIN EN 14079, aus einem einzigen Mullstück so verschlungen, dass alle Schnittkanten sicher im Inneren liegen – kein Ausfransen, keine Fadenreste. Die herstellerseitig garantierte Sterilität entfällt jede Autoklavierung, spart Chargenprotokolle und ist die konforme Lösung für Praxen ohne validiertes Sterilisationsverfahren. Die 20×4-Einzelverpackung gewährleistet hygienische Entnahme direkt am Behandlungsplatz. Als Sprechstundenbedarf (SSB) verordnungsfähig.
Großflächige Hautdesinfektion vor Operationen, Injektionen und Punktionen. Blutstillung und Sekretaufnahme bei Inzisionen und Verbandwechsel. Wundreinigung und Auftragen von Antiseptika auf Haut und Schleimhäuten. Tupferführung bei ambulanten und kleinchirurgischen Eingriffen.
| Größe | Gr. 3 – pflaumengroß |
| Material | 100 % Baumwolle, 20-fädig, Verbandmull EN 14079 |
| Fertigung | Aus einem Mullstück verschlungen – alle Schnittkanten innen |
| Sterilität | Steril – herstellerseitig garantiert |
| Verpackung | 20×4 Stück |
| Norm | DIN EN 14079 |
| PZN | 11113397 |
| EAN | 4052199235738 |
| Hersteller | Paul Hartmann AG |
Warum sterile Tupfer kaufen, wenn man sie auch selbst sterilisieren kann?
Die Eigensterilisation erfordert ein validiertes Verfahren, regelmäßige Wartung des Autoklaven und lückenlose Chargenprotokolle. Steril verpackte Tupfer eliminieren diesen Aufwand vollständig – die Sterilität ist herstellerseitig dokumentiert und haftungsrechtlich abgesichert. Für viele Praxen ist das die einfachere und sicherere Lösung.
Was ist der Unterschied zwischen 20×4 und 20×5 Stück?
Beide Varianten sind steril und pflaumengroß – der Unterschied liegt ausschließlich in der Stückzahl pro Einzelverpackung. Die 20×4-Packung eignet sich für Praxen mit moderatem Verbrauch, bei dem 4 Tupfer pro Eingriff typischerweise ausreichen.
Sind die Pagasling Tupfer als Sprechstundenbedarf abrechenbar?
Ja. Pagasling Schlinggazetupfer sind über Sprechstundenbedarf (SSB) verordnungsfähig. Bitte die aktuellen SSB-Vereinbarungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung beachten.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
