Die 5,00 cm breite Variante des Leukopor Vliesstoff-Rollenpflasters von BSN medical / Essity ist die Wahl für großflächige Verbandsfixierungen auf extrem empfindlicher Haut sowie für Streckverbände. Der breite, weiche Polyesterviskosevliesträger mit Polyacrylatklebemasse ermöglicht eine stabile Fixierung großer Verbände und Wundauflagen in einem Streifen – ohne mehrere schmale Streifen nebeneinanderlegen zu müssen. Latexfrei, strahlenindifferent, wasserabweisend, von Hand reißbar. 6 Rollen à 5,0 m, Anstaltspackung ohne Schutzring.
| Hersteller | BSN medical GmbH / Essity |
| Art.-Nr. | 02484-00 |
| EAN | 4042809025323 |
| Breite × Länge | 5,00 cm × 5,0 m |
| Packungsinhalt | 6 Rollen, ohne Schutzring |
| Trägermaterial | Polyesterviskosevlies |
| Klebstoff | Polyacrylatklebemasse |
| Latexfrei | Ja – latexfreie Rezeptur |
| Strahlenindifferent | Ja |
| Wasserabweisend | Ja |
| Atmungsaktivität | Luft- und wasserdampfdurchlässig |
| Reißbarkeit | Von Hand reißbar |
| Materialverträglichkeit | Neutral gegenüber Kunststoff und Gummi |
| Sonderanwendung | Für Streckverbände geeignet |
Wann ist die 5,00 cm Breite gegenüber 2,50 cm vorzuziehen?
Immer dann, wenn großflächige Verbände oder Wundauflagen stabil fixiert werden müssen, ohne mehrere schmale Pflasterstreifen nebeneinanderzulegen. Das spart Zeit und Material und bietet eine gleichmäßigere Druckverteilung auf der Haut. Besonders bei Verbänden an Rumpf, Oberschenkel, Schulter und Rücken sowie bei Streckverbänden ist die 5,00 cm Breite klar im Vorteil.
Ist Leukopor auch für Streckverbände geeignet?
Ja, ausdrücklich. Leukopor ist eines der wenigen Vliesstoff-Rollenpflaster, das explizit für Streckverbände empfohlen wird. Die gute Dauerklebkraft des Polyacrylatklebstoffs hält den Verband auch bei längerem Tragen und Zug sicher.
Ist Leukopor latexfrei?
Ja, vollständig latexfrei. Polyesterviskosevlies und Polyacrylatklebemasse enthalten keinerlei Naturkautschuklatex.
Kann Leukopor bei MRT und Röntgen am Körper bleiben?
Ja. Leukopor ist strahlenindifferent und muss vor bildgebenden Untersuchungen nicht entfernt werden.
