Die Raucodrape® Abdecktücher von Lohmann & Rauscher sind sterile Einmal-Abdeckungen für operative Eingriffe in der Ambulanz und auf der Station. Das 2-lagige Material aus saugfähigem Polypropylen-Vlies und flüssigkeitsdichter Polyethylen-Folie bildet eine vollflächige Barriere gegen Flüssigkeits- und Bakteriendurchtritt und schützt zuverlässig den Patienten sowie das umgebende Inventar vor Kontamination.
Das Format 75 × 90 cm deckt Standard-Operationstische vollständig ab und lässt sich faltenfrei ausbreiten. Das weiche, fusselarme Vlies ist für den Hautkontakt geeignet und unterstützt eine partikelarme Umgebung im Eingriffs- und Ambulanzbereich. Die Tücher sind reißfest, gut drapierfähig und erfüllen die Anforderungen der EN 13795.
| Hersteller | Lohmann & Rauscher GmbH & Co. KG |
| Materialaufbau | Polypropylen-Vlies (saugfähig) + Polyethylen-Folie (flüssigkeitsdicht), 2-lagig |
| Maße | 75 × 90 cm |
| Barriere | Vollflächig gegen Flüssigkeits- und Bakteriendurchtritt |
| Eigenschaften | Reißfest, partikelarm, fusselarm, gut drapierfähig |
| Norm | EN 13795 |
| Sterilität | Einzeln steril verpackt |
| Verpackungseinheit | 40 Stück |
| Haltbarkeit | Siehe Verpackung |
| Lieferant Art.-Nr. | 33005 |
| PZN | 6162005 |
Ein Abdecktuch ist eine geschlossene Fläche ohne Ausschnitt – es dient der großflächigen Abdeckung des Patienten oder von Inventar rund um das Operationsfeld. Ein Lochtuch hat einen definierten Ausschnitt, der direkt über dem Eingriffssbereich positioniert wird und das sterile Operationsfeld begrenzt. In der Praxis werden beide häufig kombiniert: das Abdecktuch für die Umgebungsabdeckung, das Lochtuch zur präzisen Feldabgrenzung.
Nein. Die Raucodrape® Abdecktücher sind ausschließlich für den Einmalgebrauch bestimmt und dürfen nicht resterilisiert oder wiederverwendet werden. Eine Wiederaufbereitung würde die Barriereeigenschaften des 2-lagigen Materials zerstören und die Sterilität nicht zuverlässig wiederherstellen.
Abdecktücher, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Kontakt gekommen sind, gelten als kontaminiertes Einwegmaterial und sind gemäß den einrichtungsinternen Hygienevorschriften zu entsorgen – in der Regel über den Klinikabfall nach Abfallschlüssel 18 01 04. Nicht kontaminierte Tücher können als normaler Hausmüll entsorgt werden.
Im Operationssaal können Fasern und Partikel, die von Textilien abgegeben werden, das Operationsfeld kontaminieren und Fremdkörperreaktionen oder Wundinfektionen begünstigen. Fusselarme Einmaltücher aus Polypropylen-Vlies geben deutlich weniger Partikel ab als gewebte Mehrwegtextilien – auch nach Waschzyklen, die die Faserstruktur lockern. EN 13795 definiert die Anforderungen an die Partikelarmut steriler OP-Textilien.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
