Das selbstklebende Foliodrape® Protect OP-Lochtuch von Paul Hartmann kombiniert eine präzise 7 cm Rundöffnung mit haftstarkem Kleberand. Der zweischichtige Vlies-/PE-Aufbau bildet eine sichere, antistatische Barriere gegen Keime und Flüssigkeiten – ideal für kleinere Eingriffe, bei denen ein klares, keimfreies Sichtfeld benötigt wird.
Für ambulante und stationäre Eingriffe in Dermatologie, Gefäß- und Allgemeinchirurgie, Orthopädie oder plastischer Chirurgie. Das Format 50 × 60 cm deckt das Umfeld des Operationsfeldes kompakt ab, der Kleberand hält das Tuch sicher an Ort und Stelle.
| Eigenschaft | Nutzen im OP |
|---|---|
| Haftstarker Kleberand | Dichtet das Sterilfeld zuverlässig ab, ohne zusätzliche Klammern |
| Flüssigkeitsdichte PE-Schicht | Verhindert Durchsickern von Blut und Spüllösungen |
| Saugfähiges Obervlies | Bindet Flüssigkeiten direkt an der Oberfläche |
| Fusselarm & antistatisch | Reduziert Partikel- und Staubbelastung im Sterilbereich |
70 × Foliodrape® Protect selbstklebende OP-Lochtücher, 50 x 60 cm,einzeln steril, Karton à 70 Stück.
Der Kleberand ist für einmaliges, sicheres Haften ausgelegt. Ein Ablösen verringert die Haftkraft und wird daher nicht empfohlen.
Ja. Alle eingesetzten Materialien sind frei von Naturkautschuklatex.
Ideal bei kleinen Inzisionen an Extremitäten, Gefäßzugängen oder dermatologischen Exzisionen, bei denen ein begrenztes Sichtfeld benötigt wird.
Nein. Als Einmalprodukt ist eine Wiederaufbereitung nicht zulässig und würde Sterilität sowie Materialeigenschaften beeinträchtigen.
Ja, Foliodrape® Protect Tücher sind in unterschiedlichen Formaten und als nicht-klebende Version erhältlich. Unser Team informiert Sie gern.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
