Kurzinfo 12 einzeln verpackte Einwegklingen der Figur 29 aus rostfreiem Chirurgenstahl. Der Wechsel erfolgt berührungsfrei im Bayha-Riegelsystem – ein separater Klingenentferner ist nicht nötig.
| Figur | 29 (langer Schaft, kurze stark gebogene Schneide) |
| Kompatible Griffe | Bayha Fig. 3 | 4 | 5 | 6 |
| Material | Rostfreier Chirurgenstahl |
| Sterilisation | EO-Gas, 5 Jahre Haltbarkeit |
| Verpackung | 12 × einzeln steril im Folienblister |
| Einweg | Ja – nicht resterilisieren |
| PZN | 13928146 |
| Hersteller | C. Bruno Bayha GmbH, Deutschland |
Welche typische Anwendung hat Figur 29?
Die stark gebogene, kurze Schneide erlaubt enge Kurvenschnitte – ideal für plastisch-chirurgische Präzisionsarbeiten, mikroskopische Präparationen und filigranen Modellbau.
Benötige ich einen separaten Klingenentferner?
Nein, der Bayha-Riegelgriff entriegelt die Klinge selbst.
Passt Figur 29 auf jeden Bayha-Griff?
Ja, alle Bayha-Griffe besitzen dieselbe Aufnahme.
Wie entsorge ich gebrauchte Klingen?
Sofort in einen stichfesten Einwegbehälter für scharfe Gegenstände geben.
Aktualisiert: 12/2025
Sicherheitshinweise:
- Benutzen Sie die Produkte nur nach ihrer sachgemäßen Bestimmung - Vorsicht bei der Nutzung von Kanülen, Skalpellen und Klingen diese sind sehr scharf und können schnell zu Verletzungen führen - Verpackte sterilisierte Produkte sind nur bei unbeschädigter Verpackung steril. - Bei beschädigter Verpackung oder wenn das Verfallsdatum erreicht ist, dürfen die Produkte nicht verwendet werden. - Lesen Sie immer die Beipackzettel oder Download Informationen soweit vorhanden ! - Kanülen, Skalpelle und Klingen müssen nach den Herstellervorgaben in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden.Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
