Analyse der DIN-Standards für Erste-Hilfe-Ausrüstung in Unternehmen
Einleitung: Die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Ausrüstungen in Unternehmen ist durch die Deutsche Industrienorm (DIN) geregelt. Diese Normen sollen gewährleisten, dass im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung angemessene Materialien zur Erstversorgung vorhanden sind. Die relevanten Standards für Erste-Hilfe-Kästen, -Taschen und -Schränke sind DIN 13157, DIN 13169, DIN 13164 sowie die BG-Grundsätze BGR A1 und BGR 139. Analyse der DIN-Standards:
Fragestellung:
Welcher Betrieb benötige welche DIN Ausstattung in der Ersten-Hilfe Versorgung ?
DIN 13157:2021-11:
„Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C“ Dieser Standard gilt für kleinere Betriebsstätten, Baustellen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie für Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit bis zu 50 Personen. Er umfasst eine Liste der Mindestausstattung, welche sowohl Verbandmaterial als auch Instrumente beinhaltet.
DIN 13169:
„Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E“ Für größere Betriebsstätten, Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie für Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit mehr als 300 Personen ist die umfangreichere Ausführung E nach dieser Norm erforderlich. Zusätzlich zu den Materialien des Verbandkastens C enthält der Verbandkasten E weitere Komponenten zur Erstversorgung, wie z.B. größere Mengen von Verbandstoffen und zusätzliche Hilfsmittel.
DIN 13164:
„Erste-Hilfe-Material im Kraftfahrzeug“ Während die Normen 13157 und 13169 speziell für stationäre Betriebsstätten konzipiert sind, wird in der DIN 13164 die Ausstattung von Erste-Hilfe-Materialien für Fahrzeuge beschrieben. Diese Norm ist für Unternehmen relevant, deren Mitarbeiter regelmäßig Firmenfahrzeuge benutzen.
BG-Grundsätze BGR A1 und BGR 139:
Diese von Berufsgenossenschaften herausgegebenen Grundsätze ergänzen die DIN-Standards. Sie schreiben vor, dass Erste-Hilfe-Materialien gut sichtbar und schnell erreichbar sein müssen. Zudem müssen die Kästen, Taschen oder Schränke an die spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz angepasst sein und in regelmäßigen Abständen auf Vollständigkeit sowie Haltbarkeit geprüft werden.
Fazit: Zusammengenommen definieren die DIN-Normen 13157, 13169 und 13164 sowie die BG-Grundsätze BGR A1 und BGR 139 eindeutig, welche Erste-Hilfe-Ausrüstungen in verschiedenen Unternehmenstypen vorgehalten werden müssen. Die Größe des Betriebs und die spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz sind ausschlaggebend für die Auswahl des geeigneten Erste-Hilfe-Materials. Unternehmen sind verpflichtet, die entsprechenden Normen einzuhalten und für eine adäquate Erstversorgung im Notfall vorzusorgen.