Das Foliodrape® Protect Abdecktuch von Paul Hartmann ist eine sterile Einmal-Abdeckung im Großformat für die ausgedehnte Abdeckung von Patienten und Inventar bei operativen Eingriffen. Das 2-lagige Material aus Polypropylen-Vliesstoff mit integrierter Polyethylen-Folie ist flüssigkeitsdicht, keimundurchlässig, abriebfest, fusselarm und antistatisch.
Das Format 90 × 150 cm eignet sich für alle chirurgischen Disziplinen, bei denen eine großflächige, keimdichte Abdeckung erforderlich ist – in OP-Sälen, Eingriffsräumen und ambulanten Praxen. Das weiche, gut drapierfähige Material passt sich Körperkonturen an. Jedes Tuch ist einzeln steril verpackt. Die Packung enthält 20 Stück.
| Hersteller | Paul Hartmann AG |
| Produktbezeichnung | Foliodrape® Protect Abdecktuch |
| Materialaufbau | Polypropylen-Vliesstoff ca. 25 g/m² + Polyethylen-Folie, 2-lagig |
| Maße | 90 × 150 cm (± 5 %) |
| Eigenschaften | Flüssigkeitsdicht, keimundurchlässig, antistatisch, fusselarm, abriebfest |
| Norm | EN 13795 |
| Sterilität | Einzeln steril verpackt |
| Verpackungseinheit | 20 Stück |
| Haltbarkeit | Siehe Verpackung |
| Lieferant Art.-Nr. | 277506 |
| PZN | 798191 |
Das Format 90 × 150 cm ist für Eingriffe konzipiert, bei denen eine ausgedehnte, großflächige sterile Abdeckung erforderlich ist – etwa bei Eingriffen am Abdomen, Rücken, Thorax oder bei Operationen in Rückenlage, bei denen größere Körperbereiche und benachbartes Inventar abgedeckt werden müssen. Für kleinere Eingriffe mit begrenztem Abdeckbedarf stehen die Formate 45×75 cm und 75×90 cm zur Verfügung.
Bei Eingriffen mit Laser oder HF-Strom ist zu beachten, dass die PE-Folie des Foliodrape® Protect nicht flammhemmend ausgerüstet ist. Für solche Eingriffe empfehlen sich speziell entwickelte OP-Abdecktücher mit entsprechender Flammschutzklasse. Bei konventionellen chirurgischen Eingriffen ohne Energieeinsatz bestehen keine Einschränkungen.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
