Das Foliodrape® Protect Abdecktuch von Paul Hartmann ist eine sterile Einmal-Abdeckung für die Abdeckung von Patienten und Inventar bei operativen Eingriffen. Das 2-lagige Material aus saugfähiger Vliesoberschicht und flüssigkeitsdichter Polyethylen-Folie bildet eine vollflächige Barriere gegen Flüssigkeits- und Bakteriendurchtritt.
Das Format 75 × 90 cm eignet sich für ambulante und stationäre Eingriffe in Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, Orthopädie und plastischer Chirurgie, bei denen ein mittelgroßes Sterilfeld schnell und zuverlässig abgedeckt werden soll. Das abriebfeste, fusselarme und antistatische Material ist gut drapierfähig und passt sich Körperkonturen an. Jedes Tuch ist einzeln steril verpackt. Die Packung enthält 35 Stück.
| Hersteller | Paul Hartmann AG |
| Produktbezeichnung | Foliodrape® Protect Abdecktuch |
| Materialaufbau | Vliesoberschicht (saugfähig) + Polyethylen-Folie (flüssigkeitsdicht), 2-lagig |
| Maße | 75 × 90 cm |
| Lochausschnitt | Keiner – vollflächige Abdeckung |
| Eigenschaften | Flüssigkeitsdicht, keimundurchlässig, antistatisch, fusselarm, abriebfest |
| Norm | EN 13795 |
| Sterilität | Einzeln steril verpackt |
| Verpackungseinheit | 35 Stück |
| Haltbarkeit | Siehe Verpackung |
| Lieferant Art.-Nr. | 277502 |
| PZN | 798185 |
Ja. Paul Hartmann bietet das Foliodrape® Protect Abdecktuch im Format 75 × 90 cm auch als selbstklebende Variante mit haftstarkem Kleberand an. Die selbstklebende Version fixiert sich direkt auf der Patientenhaut und eignet sich besonders für Eingriffe, bei denen das Tuch sicher in Position gehalten werden muss – etwa an schwierigen Körperkonturen oder bei länger dauernden Eingriffen.
Bei Eingriffen mit Laser oder HF-Strom ist zu beachten, dass die PE-Folie des Foliodrape® Protect nicht flammhemmend ausgerüstet ist. Für solche Eingriffe empfehlen sich speziell entwickelte OP-Abdecktücher mit entsprechender Flammschutzklasse. Bei konventionellen chirurgischen Eingriffen ohne Energieeinsatz bestehen keine Einschränkungen.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
