Die Vasofix® Safety Braunüle G18 kurz (grün/weiß) kombiniert die Durchflussleistung einer G18-Kanüle mit einer verkürzten Katheterlänge von 33 mm.
Sie ist ideal für Situationen mit begrenztem Platzangebot oder bei oberflächlichen Venen – z. B. in der Notaufnahme, bei adipösen Patienten oder im OP.
Mit Zuspritzport und Safety-Clip bietet sie maximale Sicherheit und Flexibilität – ein klarer Vorteil gegenüber Standardkanülen ohne Sicherheitsmechanismus.
| Größe | Maße (mm) | Farbe | Status |
|---|---|---|---|
| G22 | 0,9 × 25 | Blau | 4268091S-01 |
| G20 | 1,1 × 33 | Rosa | 4268113S-01 |
| G18 | 1,3 × 45 | Grün | 4268130S-01 |
| G17 | 1,5 × 45 | Weiß | 4268156S-01 |
| G16 | 1,7 × 50 | Grau | 4268172S-01 |
| G14 | 2,2 × 50 | Orange | 4268210S-01 |
| G18 kurz | 1,3 × 33 | Grün/Weiß | Aktuelle Variante |
| Artikelnummer | 4268334S-01 |
| PZN | 00198143 |
| Größe | G18 kurz |
| Außendurchmesser | 1,3 mm |
| Länge | 33 mm |
| Farbe | Grün/Weiß |
| Kathetermaterial | FEP |
| Zuspritzport | Ja |
| Safety-Mechanismus | Selbstaktivierender Clip |
| Verpackungseinheit | 50 Stück |
| Hersteller | B. Braun SE |
Sicherheitshinweise:
- Benutzen Sie die Produkte nur nach ihrer sachgemäßen Bestimmung - Vorsicht bei der Nutzung von Kanülen, Skalpellen und Klingen diese sind sehr scharf und können schnell zu Verletzungen führen - Verpackte sterilisierte Produkte sind nur bei unbeschädigter Verpackung steril. - Bei beschädigter Verpackung oder wenn das Verfallsdatum erreicht ist, dürfen die Produkte nicht verwendet werden. - Lesen Sie immer die Beipackzettel oder Download Informationen soweit vorhanden ! - Kanülen, Skalpelle und Klingen müssen nach den Herstellervorgaben in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden.Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
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