Steriles AQUASONIC 100® von Parker Laboratories ist die international anerkannte Referenz für alle Ultraschallanwendungen, bei denen Keimfreiheit nicht verhandelbar ist. Jeder der 48 Applikationsbeutel ist einzeln versiegelt, unter Vakuum hergestellt und für den Einmalgebrauch bestimmt. Das geschlossene Einmalsystem eliminiert das Kontaminationsrisiko am Gel selbst – ein Faktor, der in der Fachliteratur zunehmend als kritisch eingestuft wird: Mehrere dokumentierte Infektionsausbrüche in gynäkologischen und radiologischen Einrichtungen wurden auf die Verwendung kontaminierter nicht-steriler Ultraschallgele zurückgeführt, darunter Erreger wie Pseudomonas aeruginosa und Burkholderia-Spezies.
Die DEGUM-Empfehlungen zur Hygiene in Sonografie und Endosonografie (Müller et al. 2018) fordern ausdrücklich den Einsatz von sterilem Ultraschallgel bei allen perkutanen Interventionen, die eine Hautdesinfektion erfordern, sowie bei allen Anwendungen mit Schleimhautkontakt. Die 20-ml-Beutel sind auf diesen klinischen Kontext zugeschnitten: klein genug für eine vollständige Einmalnutzung, groß genug für die meisten transvaginalen, transrektalen und interventionellen Verfahren. Die unter Vakuum hergestellte Formulierung ist mikroblasenfrei und liefert damit artefaktfreie Bildgebung auch bei hochauflösenden Hochfrequenz-Schallköpfen.
Die bewährte AQUASONIC 100®-Formel ist frei von Formaldehyd, Parabenen, Glycerin, Farbstoffen und Duftstoffen, weist einen hautneutralen pH-Wert von 5,5–6,0 auf und ist dermatologisch getestet. Sie ist bakteriostatisch, hypoallergen und nicht spermizid – ein ausdrücklich genanntes Kriterium laut Hersteller-IFU, das für reproduktionsmedizinische Verfahren relevant ist.
| Hersteller | Parker Laboratories BV |
| Art.-Nr. | 01-01 |
| EAN | 10855683006002 |
| Inhalt | 48 × 20 ml, einzeln steril verpackt |
| Sterilität | Steril, Einmalgebrauch |
| Herstellungsverfahren | Unter Vakuum (mikroblasenfrei) |
| pH-Wert | 5,5–6,0 |
| Verträglichkeit | Hypoallergen, bakteriostatisch, nicht sensibilisierend, nicht spermizid |
| Frei von | Formaldehyd, Parabenen, Glycerin, Farbstoffen, Duftstoffen |
| Indikationen | Transvaginale, transrektale, ophthalmologische Sonografie; ultraschallgeführte Interventionen; immunsupprimierte Patienten |
| Gerätekompatibilität | Alle gängigen Ultraschall- und Dopplergeräte |
| Haltbarkeit | Siehe Verpackung |
| Lagerung | Kühl, trocken, vor direkter Sonneneinstrahlung und Frost geschützt |
Die DEGUM-Empfehlungen zur Hygiene in Sonografie und Endosonografie (2018) fordern den Einsatz von sterilem Ultraschallgel bei allen perkutanen Maßnahmen, die eine Hautdesinfektion erfordern – also ultraschallgeführten Punktionen, Biopsien und Kathetereinlagen – sowie bei allen Eingriffen an Schleimhäuten und natürlichen Körperöffnungen. Dazu zählen transvaginale und transrektale Sonografie, ophthalmologische Ultraschallverfahren und Interventionen im OP-Bereich. Auch bei immunsupprimierten Patienten ist steriles Gel ausdrücklich indiziert, da kontaminierte Gele als dokumentierte Infektionsquelle gelten.
Mehrere Studien – darunter Untersuchungen, die im Journal Ultrasound in Medicine publiziert wurden – belegen, dass Schutzhüllen keinen zuverlässigen Barriereschutz bieten: Perforationsraten von bis zu 10 % werden berichtet, und auch intakte Hüllen verhindern keine Keimübertragung über das Gel auf der Außenseite der Hülle. BfArM und RKI haben gemeinsam darauf hingewiesen, dass die Schutzhülle allein keine ausreichende Hygienemaßnahme bei semikritischen Schallköpfen darstellt. Steriles Einmalge eliminiert die Gelseite des Kontaminationsrisikos vollständig.
Nein. Laut Parker-IFU ist der Beutel für den Einmalgebrauch bestimmt; nach dem Öffnen ist die Sterilität des Inhalts nicht mehr gewährleistet. Auch eine Wiederverwendung für denselben Patienten ist nicht zulässig, da eine Kontamination des Restinhalts nach der ersten Öffnung nicht ausgeschlossen werden kann. Der Beutelinhalt ist vollständig zu verbrauchen oder zu verwerfen.
Das Gel ist nicht spermizid – das bestätigt der Hersteller ausdrücklich im IFU. Es ist jedoch zu beachten, dass beim transvaginalen Ultraschall im Rahmen von Follikelpunktionen in manchen Einrichtungen auf Ultraschallgel ganz verzichtet und stattdessen physiologische NaCl-Lösung als Kopplungsmedium verwendet wird, um jedes theoretische Risiko für Gameten auszuschließen. Die endgültige Entscheidung liegt beim behandelnden Reproduktionsmediziner gemäß den SOPs der jeweiligen Einrichtung.
Bei immunsupprimierten Patienten, Neugeborenen und Patienten auf Intensivstationen ist der Einsatz von sterilem Einmalge Pflicht, da diese Patientengruppen ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko durch opportunistische Erreger aufweisen. Dokumentierte Ausbrüche mit Burkholderia cepacia und Pseudomonas aeruginosa wurden auf kontaminierte nicht-sterile Mehrdosenbehälter zurückgeführt. Sterile Einmalbeutel schließen dieses Risiko strukturell aus.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
