Die Vasofix® Safety Braunüle G14 (orange) ist die großlumigste Variante dieser Sicherheitsvenenverweilkanüle von B. Braun.
Sie eignet sich ideal für Notfallsituationen, Schockbehandlung oder OP-Vorbereitung, bei denen ein maximaler Volumenfluss erforderlich ist.
Mit integriertem Zuspritzport und selbstaktivierendem Safety-Clip bietet sie höchste Sicherheit und Durchflussleistung – ein klarer Vorteil gegenüber Standardkanülen ohne Sicherheitsmechanismus.
| Größe | Maße (mm) | Farbe | Status |
|---|---|---|---|
| G22 | 0,9 × 25 | Blau | 4268091S-01 |
| G20 | 1,1 × 33 | Rosa | 4268113S-01 |
| G18 | 1,3 × 45 | Grün | 4268130S-01 |
| G17 | 1,5 × 45 | Weiß | 4268156S-01 |
| G16 | 1,7 × 50 | Grau | 4268172S-01 |
| G14 | 2,2 × 50 | Orange | Aktuelle Variante |
| G18 kurz | 1,3 × 33 | Grün/Weiß | 4268334S-01 |
| Artikelnummer | 4268210S-01 |
| PZN | 199415 |
| Größe | G14 |
| Außendurchmesser | 2,2 mm |
| Länge | 50 mm |
| Farbe | Orange |
| Kathetermaterial | FEP |
| Zuspritzport | Ja |
| Safety-Mechanismus | Selbstaktivierender Clip |
| Verpackungseinheit | 50 Stück |
| Hersteller | B. Braun SE |
Sicherheitshinweise:
- Benutzen Sie die Produkte nur nach ihrer sachgemäßen Bestimmung - Vorsicht bei der Nutzung von Kanülen, Skalpellen und Klingen diese sind sehr scharf und können schnell zu Verletzungen führen - Verpackte sterilisierte Produkte sind nur bei unbeschädigter Verpackung steril. - Bei beschädigter Verpackung oder wenn das Verfallsdatum erreicht ist, dürfen die Produkte nicht verwendet werden. - Lesen Sie immer die Beipackzettel oder Download Informationen soweit vorhanden ! - Kanülen, Skalpelle und Klingen müssen nach den Herstellervorgaben in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden.Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
