Cosmopor steril 15×6 cm von Paul Hartmann AG ist das schmale Längsformat für längere lineare Wunden – die bevorzugte Wahl für postoperative Nahtversorgungen nach Eingriffen an Unterarm, Unterschenkel und Knie sowie für ausgedehntere Schnittwunden. Das verlängerte, schlanke Format ermöglicht eine optimale Abdeckung linearer Operationsnarben, ohne unnötig viel Klebefläche auf gesunder Haut zu beanspruchen.
Cosmopor steril 15×6 cm wird direkt auf die gereinigte, trockene Wunde aufgebracht. Das verlängerte Schmalformat eignet sich besonders für lineare postoperative Nahtversorgungen an Unterarm, Unterschenkel, Knie und Ellenbogen sowie für ausgedehntere Schnittwunden in diesen Bereichen. Der Schutzrahmen ermöglicht eine berührungsfreie, hygienische Applikation. Der Verbandwechsel richtet sich nach dem Wundzustand – bei Durchnässen oder Ablösung ist ein sofortiger Wechsel erforderlich.
| Hersteller | Paul Hartmann AG |
| Artikelnummer | 900804 |
| EAN | 4049500925402 |
| Größe | 15×6 cm |
| Packungsinhalt | 25 Stück |
| Material | Vliesstoff mit Polyacrylatklebstoff |
| Sterilität | Steril, einzelverpackt |
| Eigenschaften | Atmungsaktiv, nicht verklebend, atraumatisch ablösbar |
Wann ist das Format 15×6 cm die bessere Wahl gegenüber 10×6 cm?
Das Format 15×6 cm ist die richtige Wahl, wenn die Wunde oder Naht länger als 8–9 cm ist und mit dem kürzeren 10×6 cm Format nicht vollständig abgedeckt werden kann. Typische Einsatzbereiche sind lineare Operationsnarben nach Arthroskopien, Biopsien und kleinen Weichteiloperationen an Unterarm und Unterschenkel.
Hat die Variante 15×6 cm eine PZN?
Diese Variante ist ohne PZN gelistet. Für Bestellungen über den pharmazeutischen Großhandel empfehlen wir die Varianten mit PZN aus der Cosmopor-Serie.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
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