Die Foliodrape® Protect Instrumententisch-Bezüge von Paul Hartmann sind sterile Einmal-Abdeckungen für chirurgische Instrumententische im OP, in Eingriffsräumen sowie ambulanten und stationären Praxis-OPs. Sie bestehen aus Polyethylen-Folie mit saugender Vliesbeschichtung auf der Oberseite und sind undurchlässig für Feuchtigkeit und Keime.
Die praktische Teleskopfaltung ermöglicht ein schnelles und sicheres Beziehen auch großer Instrumententische – ohne aufwändiges Entfalten. Das abriebfeste, fusselarme Material schützt empfindliche Instrumente und Oberflächen vor Kontamination. Jeder Bezug ist einzeln steril verpackt. Die Packung enthält 25 Stück.
| Hersteller | Paul Hartmann AG |
| Produktbezeichnung | Foliodrape® Protect Instrumententisch-Bezug |
| Materialaufbau | Polyethylen-Folie mit saugender Vliesbeschichtung |
| Maße | 80 × 145 cm |
| Faltung | Teleskopfaltung |
| Eigenschaften | Flüssigkeitsundurchlässig, keimundurchlässig, abriebfest, fusselarm |
| Norm | EN 13795 |
| Sterilität | Einzeln steril verpackt |
| Verpackungseinheit | 25 Stück |
| Haltbarkeit | Siehe Verpackung |
| Lieferant Art.-Nr. | 258300 |
| PZN | 6892790 |
Die Teleskopfaltung ermöglicht es, den Bezug mit einer Handbewegung über den Instrumententisch zu ziehen – auch bei großen Tischen und unter sterilen Bedingungen. Die aufeinanderliegenden Lagen gleiten beim Ausrollen auseinander, ohne dass der Anwender den Bezug vollständig entfalten und neu positionieren muss. Das spart Zeit bei der OP-Vorbereitung und reduziert die Kontaminationsgefahr durch unnötige Handhabungsschritte.
Ja. Paul Hartmann bietet den Foliodrape® Instrumententisch-Bezug im Format 80 × 145 cm auch in einer verstärkten Ausführung mit breitem Vlies an. Verstärkte Bezüge eignen sich für Eingriffe mit höherem Flüssigkeitsaufkommen oder längerem Einsatz.
Ja. Der Foliodrape® Instrumententisch-Bezug kann neben dem klassischen Instrumententisch auch für Beistelltische, Ablageböcke und andere Arbeitsflächen im Eingriffs- oder Ambulanzbereich eingesetzt werden, die steril abgedeckt werden sollen.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen

