Das Venofix Safety Sicherheits-Venenpunktionsbesteck von B. Braun in der Größe 19 G (1,10 × 19 mm) mit cremefarbener Codierung eignet sich besonders für die venöse Blutentnahme und kurzzeitige Infusionen bei Patienten mit gut sichtbaren Venen. Der einhandbedienbare Sicherheitsclip reduziert das Risiko von Nadelstichverletzungen. Die 3-fach geschliffene Kanüle sorgt für einen atraumatischen Einstich. Der 30 cm lange, transparente PVC-Schlauch ist knickstabil und leicht zu kontrollieren.
| Größe | Außendurchmesser | Farbe | Artikelnummer |
|---|---|---|---|
| 25 G | 0,50 × 19 mm | Orange | 40565-00-01 |
| 23 G | 0,65 × 19 mm | Blau | 40565-10-01 |
| 21 G | 0,80 × 19 mm | Grün | 40565-20-01 |
| 19 G | 1,10 × 19 mm | Creme | 40565-05-01 |
| Produktbezeichnung | Venofix Safety Sicherheits-Venenpunktionsbesteck |
| Größe | 19 G – 1,10 × 19 mm |
| Farbe | Creme |
| Schlauchlänge | 30 cm |
| Packungsinhalt | 50 Stück |
| Artikelnummer | 40565-05-01 |
| EAN | 25420040817991 |
| PZN | 17935344 |
| Material | Chrom-Nickel-Stahl, PVC |
| Latexfrei / DEHP-frei | Ja / Ja |
| Steril | Ja (EO) |
| Hersteller | B. Braun SE |
Sicherheitshinweise:
- Benutzen Sie die Produkte nur nach ihrer sachgemäßen Bestimmung - Vorsicht bei der Nutzung von Kanülen, Skalpellen und Klingen diese sind sehr scharf und können schnell zu Verletzungen führen - Verpackte sterilisierte Produkte sind nur bei unbeschädigter Verpackung steril. - Bei beschädigter Verpackung oder wenn das Verfallsdatum erreicht ist, dürfen die Produkte nicht verwendet werden. - Lesen Sie immer die Beipackzettel oder Download Informationen soweit vorhanden ! - Kanülen, Skalpelle und Klingen müssen nach den Herstellervorgaben in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden.Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
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