Das Foliodrape® Protect Lochtuch von Paul Hartmann ist eine sterile Einmal-Abdeckung mit zentralem Lochausschnitt für die Abdeckung von Patienten und Inventar bei operativen Eingriffen. Das 2-lagige Material aus weicher Polyethylen-Folie mit saugender Vliesbeschichtung auf der Oberseite ist flüssigkeits- und keimundurchlässig, abriebfest, fusselarm und gut drapierfähig.
Das Format 50 × 60 cm eignet sich für kleinere Eingriffe in der ambulanten Praxis und im stationären Bereich – etwa Biopsien, Punktionen, Injektionen und dermatologische Eingriffe. Jedes Tuch ist einzeln steril verpackt. Die Packung enthält 70 Stück.
| Hersteller | Paul Hartmann AG |
| Produktbezeichnung | Foliodrape® Protect Lochtuch |
| Materialaufbau | Polyethylen-Folie (flüssigkeitsdicht) + Vliesbeschichtung (saugfähig), 2-lagig |
| Maße | 50 × 60 cm |
| Lochausschnitt | Rund, zentral – Durchmesser siehe Verpackung |
| Eigenschaften | Abriebfest, fusselarm, antistatisch, gut drapierfähig |
| Latexfrei | Ja |
| Norm | EN 13795 |
| Sterilität | Einzeln steril verpackt |
| Verpackungseinheit | 70 Stück |
| Haltbarkeit | Siehe Verpackung |
| Lieferant Art.-Nr. | 277549 |
| PZN | 6892695 |
Ein Abdecktuch ist eine geschlossene Fläche ohne Ausschnitt und dient der großflächigen Abdeckung des Patienten oder von Inventar rund um das Operationsfeld. Ein Lochtuch hat einen definierten Ausschnitt, der direkt über dem Eingriffsbereich positioniert wird und das sterile Operationsfeld präzise begrenzt. In der Praxis werden beide häufig kombiniert: das Abdecktuch für die Umgebungsabdeckung, das Lochtuch zur präzisen Feldabgrenzung.
Ja. Paul Hartmann bietet das Foliodrape® Protect Lochtuch auch mit selbstklebendem Rand an. Die selbstklebende Variante fixiert sich direkt auf der Patientenhaut und eignet sich besonders für Eingriffe, bei denen ein Verrutschen des Tuchs verhindert werden muss. Beide Varianten sind im Format 50 × 60 cm erhältlich.
Lochtücher, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Kontakt gekommen sind, gelten als kontaminiertes Einwegmaterial und sind gemäß den einrichtungsinternen Hygienevorschriften zu entsorgen – in der Regel über den Klinikabfall nach Abfallschlüssel 18 01 04. Nicht kontaminierte Tücher können als normaler Hausmüll entsorgt werden.
Im Operationssaal können Fasern und Partikel, die von Textilien abgegeben werden, das Operationsfeld kontaminieren und Fremdkörperreaktionen oder Wundinfektionen begünstigen. Fusselarme Einmaltücher geben deutlich weniger Partikel ab als gewebte Mehrwegtextilien – auch nach Waschzyklen, die die Faserstruktur lockern. EN 13795 definiert die Anforderungen an die Partikelarmut steriler OP-Textilien.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
