Die sichere Aufbereitung von Instrumentarien erfordert das passende Verfahren für den jeweiligen Anwendungsort. Bei CLS Medizintechnik finden Sie validierbare Systeme für die Dampfsterilisation sowie bewährte Heißluftsterilisatoren. Ergänzt durch präzise Chargenkontrollen und Siegelgeräte sichern Sie Ihre Hygiene-Workflows fachgerecht ab.
In der professionellen Instrumentenaufbereitung ist die Validierbarkeit der Prozesse die Grundvoraussetzung für Rechtssicherheit und Patientenschutz. Gemäß den Standards führender Hersteller wie MELAG erfüllt nur die Dampfsterilisation der Klasse B mit fraktioniertem Vorvakuum die Anforderungen an eine vollumfängliche Validierung für alle Instrumententypen. Verfahren der Klassen S und N sind bauartbedingt eingeschränkt und für die Aufbereitung kritischer, verpackter Medizinprodukte häufig nicht ausreichend.
| Klassifizierung | Verfahrensmerkmale | Validierung & Einsatz |
|---|---|---|
| Klasse B | Fraktioniertes Vorvakuum | Vollständig validierbar. Sicher für alle Hohlkörper und verpacktes Sterilgut. |
| Klasse S | Einfaches Vorvakuum | Eingeschränkt. Nur für vom Hersteller definierte Instrumente. |
| Klasse N | Kein Vakuum (Strömung) | Nicht validierbar für verpackte Güter oder Hohlkörper. |
| Heißluft | Trockene Hitze | Nicht regelkonform. Keine geräteinterne Messdatendokumentation möglich. |
Eine rechtssichere Aufbereitung erfordert eine mehrstufige Kontrolle. Die tägliche Routineprüfung des Autoklaven erfolgt durch geräteeigene Testprogramme (Vakuumtest) sowie den Bowie-Dick-Test zur Überprüfung der Dampfdurchdringung. Die eigentliche Chargenkontrolle wird durch Chemoindikatoren sichergestellt, die jeder Beladung beigefügt werden. Nur bei Aufbereitung von Hohlkörper-Instrumenten ist zusätzlich ein Helix-Test erforderlich. Ergänzt durch ein validierbares Siegelgerät entsteht so eine lückenlose Dokumentationskette für eine rechtlich belastbare Beweislastumkehr.
1. Welche Dampfsterilisationsverfahren werden unterschieden?
Es gibt drei Klassen nach DIN EN 13060: N, S und B. Nur das fraktionierte Vorvakuum der Klasse B entzieht Hohlkörpern und Verpackungen die Luft so sicher, dass der Dampf überall einwirken kann. Dies ist die zwingende Basis für eine reproduzierbare Prozessvalidierung.
2. Wann muss ein Helix-Test durchgeführt werden?
Der Helix-Test (Prüfkörpersystem) ist spezifisch für die Kontrolle der Dampfdurchdringung bei Hohlkörper-Instrumenten vorgeschrieben. Er simuliert die schwierigen Bedingungen im Inneren von Lumen und muss bei jeder Charge mit entsprechenden Instrumenten eingesetzt werden.
3. Was ist der Unterschied zwischen Bowie-Dick-Test und Chargenindikatoren?
Der Bowie-Dick-Test ist ein täglicher Funktionstest des Gerätes (Dampfdurchdringung). Chargenindikatoren (Klasse 5 oder 6) hingegen werden jedem Sterilisationsvorgang beigelegt oder auf die Verpackung geklebt, um den Erfolg direkt am Sterilgut zu dokumentieren und die Freigabe zu ermöglichen.
4. Warum ist die Heißluftsterilisation nicht mehr zulässig?
Das Hauptproblem ist die fehlende geräteinterne Dokumentationsfähigkeit. Ein Heißluftsterilisator zeichnet die tatsächlichen Parameter während des Vorgangs meist nicht elektronisch auf. Ohne diesen fälschungssicheren Nachweis zur Chargenfreigabe ist das Verfahren gemäß MPBetreibV §4 nicht regelkonform.
5. Welche Rolle spielt das Siegelgerät in der Dokumentationskette?
Ein validierbares Siegelgerät überwacht Siegeltemperatur und Anpressdruck. Nur so ist sichergestellt, dass die Sterilgutbarriere der Folienverpackung während der Lagerung tatsächlich keimdicht bleibt, was integraler Bestandteil der Prozessvalidierung ist.
6. Was passiert bei der täglichen Routineprüfung des Autoklaven?
Vor Arbeitsbeginn wird ein Vakuumtest (bei kaltem Gerät) und meist ein Dampfdurchdringungstest (Bowie-Dick-Test) durchgeführt. Zusammen mit der internen Prozesssteuerung des Geräts bilden diese Tests die Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb.
7. Wie lange muss die Dokumentation der Sterilisation aufbewahrt werden?
Um bei Haftungsfragen eine Beweislastumkehr zu ermöglichen, sollte die Dokumentation der Chargenfreigabe sowie die Ergebnisse der Routineprüfungen mindestens 10 Jahre, häufig sogar bis zu 30 Jahre (je nach Fachbereich), rechtssicher archiviert werden.
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