Der Redon-Drain CH 8 von Medicoplast ist ein steriler Einmal-Drainage-Schlauch für die geschlossene Redon-Saugdrainage. CH 8 (Außen-Ø ca. 2,7 mm) eignet sich für geringes Sekretaufkommen – etwa nach kleineren ambulanten Eingriffen und Weichteiloperationen.
Der Drain ist kreuzperforiert auf 14 cm, mit Röntgenkontraststreifen auf gesamter Länge versehen und doppelt steril verpackt. Gesamtlänge: 50 cm. Die Packung enthält 50 Stück.
| Hersteller | Medicoplast International GmbH |
| Größe | CH 8 (Außen-Ø ca. 2,7 mm) |
| Gesamtlänge | 50 cm |
| Perforation | Kreuzperforiert auf 14 cm |
| Röntgenkontraststreifen | Ja |
| Sterilität | Doppelt steril verpackt |
| Anwendung | Einmalgebrauch |
| Verpackungseinheit | 50 Stück |
| Haltbarkeit | Siehe Verpackung |
| Lieferant Art.-Nr. | 755008 |
Die Charrière-Größe bestimmt den Außendurchmesser des Drains. CH 8 (ca. 2,7 mm) eignet sich für geringes Sekretaufkommen. Für sehr geringes Sekretaufkommen oder enge Wundverhältnisse steht CH 6 zur Verfügung, für mäßiges bis stärkeres Sekretaufkommen die Größen CH 10 bis CH 18. Die Entscheidung trifft der Operateur auf Basis des erwarteten Sekretvolumens.
Der Röntgenkontraststreifen ermöglicht die radiologische Lagekontrolle des Drains nach dem Einlegen. Im Röntgenbild ist der Verlauf des Drains sichtbar, sodass eine korrekte Positionierung überprüft und eine unbeabsichtigte Migration erkannt werden kann.
Die Redon-Drainage arbeitet mit dem Unterdruck in der Saugflasche. Ist die Wunde nicht luftdicht verschlossen, bricht das Vakuum zusammen und die Drainage verliert ihre Wirkung. Ein luftdichter Wundverschluss ist daher Voraussetzung für die Funktion des Redon-Systems.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
