Einmal Handtücher sind seit Jahren Pflicht in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen.
Auch in Zahnarzt oder anderen Arztpraxen benötigen Sie Papier Handtücher um eine
Keimverschleppung in der Praxis zu verhindern.
Auch die Berufsgenossenschaft schreibt die Benutzung von Einmal-Handtüchern vor.
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