Das zweiteilige Foliodrape® Protect OP-Lochtuch von Paul Hartmann ermöglicht einen frei wählbaren Inzisionsausschnitt. Haftstarke Klebeflächen und ein zweischichtiger Vlies-/PE-Aufbau schaffen eine sichere Barriere gegen Keime und Flüssigkeiten – Lochausschnitt flexibel anpassbar durch die Zweiteilung des Tuches, an jedes OP-Feld.
Für ambulante und stationäre Eingriffe unterschiedlichster Fachrichtungen, bei denen Größe und Position des Sichtfensters flexibel bestimmt werden müssen – z. B. in der plastischen, gefäß- oder dermatologischen Chirurgie.
| Eigenschaft | Nutzen im OP |
|---|---|
| Variabler Lochausschnitt | Passt sich exakt der gewünschten Inzisionsstelle an |
| Selbstklebende Ränder | Schnelle, dichte Fixierung ohne zusätzliche Klammern |
| Flüssigkeitsdichte PE-Schicht | Verhindert Durchsickern von Blut und Spüllösungen |
| Saugfähiges Obervlies | Bindet Flüssigkeiten unmittelbar an der Oberfläche |
| Fusselarm & antistatisch | Minimiert Partikel im Sterilfeld |
65 × Foliodrape® Protect 2-teilige, selbstklebende OP-Lochtücher 45 x 75 cm, einzeln steril verpackt.
Die beiden Tuchhälften werden getrennt positioniert; der Abstand bestimmt den Durchmesser des Sichtfensters. Klebeflächen fixieren beide Teile sicher auf der Haut.
Der Kleberand ist für einmaliges Haften ausgelegt. Ein erneutes Ablösen mindert die Haftkraft und wird nicht empfohlen.
Ja, alle Materialien sind frei von Naturkautschuklatex.
Nein. Es handelt sich um ein Einmalprodukt; eine Wiederaufbereitung würde Sterilität und Materialeigenschaften beeinträchtigen.
Ja, Foliodrape® Protect Tücher sind auch ohne Klebeflächen in verschiedenen Formaten erhältlich. Unser Team informiert Sie gern.
Sterile Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten wurde. Bei beschädigter Verpackung oder abgelaufenem Sterilitätsdatum darf das Produkt nicht eingesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein versiegeltes Medizinprodukt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, sobald die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, da das Produkt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
Verbrauchte oder geöffnete Einmalprodukte müssen gemäß den geltenden Vorgaben und den Herstellerhinweisen in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Informationen
