Ein Typische Aufstellung der als Sprechstundenbedarf zulässigen Artikel, ohne Anspruich auf Vollständigkeit und Gültigkeit in allen Bundesländern
- 1. Verband- und Nahtmaterial
- Augenklappen, -binden
- Augenkompressen
- Augenwatte • elastische Binden, soweit diese in der Praxis angewandt werden (auch zur Kompressionstherapie)
- elastische Pflasterbinden
- Endoclips • Gewebeklebstoff
- Gipsbinden (einschl. Ergänzungsmaterial für Gipsverbände, Gehsohlen, -stollen, - bügel, Gummiabsätze)
- Heft- und Wundpflaster (vorzugsweise Meterware)
- Hydrokolloidverbände ohne Zusätze zur unmittelbaren Erstversorgung; nicht zur chronischen Wundversorgung von z.B. diabetischem Fuß, Dekubitus etc.; eine Weiterversorgung erfolgt ausschließlich als Verordnung auf den Namen des Versicherten.
- Klammerpflaster
- Kirschnerdrähte
- Mullbinden
- Nahtmaterial
- Ohrenklappen/ -binden
- Papierbinden
- Polsterbinden / -watte
- Schnellverbandmaterial
- Stärkebinden
- Synthetische Stützverbandmaterialien (bei Erwachsenen nur für Verbände mit einer Liegezeit / Anwendungszeit von mehr als vier Wochen)
- Tamponadestreifen (auch steril und/oder imprägniert mit Arzneistoffen)
- Tampons (keine Hygieneartikel)
- Trikotschlauchbinden als Meterware
- Tupfer (sterile nur in kleinen Mengen)
- Verbandklammern
- Verbandklebestoffe und ähnliche Fixiermittel
- Verbandmull bzw. Mullkompressen (auch Salbenkompressen)
- Verbandwatte
- Wattestäbchen (unsteril)
- Wundklammern (ohne Gerät)
- Zellstoff (nur in Verbindung mit Verbänden)
- Zinkleimbinden
- 2. Mittel zur Anästhesie, auch zur akuten Schmerztherapie
- Anästhesiepflaster, lokalanästhetische Creme und - sofern für die Anwendung der Creme Okklusivbedingungen vorgeschrieben - die zugehörigen Okklusivpflaster (nur zur Anwendung bei Kindern) und lokalanästhetische Salben, sofern die Anwendung vor dem Eingriff medizinisch erforderlich ist
- Hyaluronidase (z.B. Hylase®), nur als Zusatz zu Lokalanästhetika in der Ophthalmologie
- Infusionslösungen zum Volumenersatz
- Inhalationsnarkotika
- Medizinische Druckluft zur Verdünnung des Sauerstoff-Stickoxydul-Gemisches bei Anästhesien
- Mittel zur Lokal- und Leitungsanästhesie (z.B. Procain und Derivate) (nicht für die Anwendung im Rahmen neuraltherapeutischer Anwendungsprinzipien)
- Mittel zur i.v. und rektalen Narkose
- Mittel zur Prämedikation als Narkosevorbereitung (z.B. H2-Blocker zur Injektion)
- Sauerstoff (nicht zur Sauerstofftherapie)
- 3. Desinfektions- und Hautreinigungsmittel, ausschließlich in flüssiger Form zur Anwendung am Patienten
- Desinfektionsmittel für Haut, Schleimhaut und Wunden (ausgenommen Äthanol, auch nicht apothekenpflichtige Mittel)
- Isopropylalkohol 70 % (auch sterilfiltriert)
- Jodtinktur und ihnen ähnliche Desinfektionsmittel
- Octenidin- und polihexanidhaltige Wundspüllösungen
- Policresulenhaltige Antiseptika zur lokalen Behandlung bakterieller Vaginosen
- Wasserstoffsuperoxyd 3 %
- Wundbenzin
Anmerkung: Soweit Desinfektionsmittel zur Reinigung oder Pflege ärztlicher Instrumente, Apparaturen und der Praxisräume sowie zur Händedesinfektion des Arztes bzw. Praxispersonals verwendet werden, gehören diese nicht zum Sprechstundenbedarf. - 4. Reagenzien und Schnellteste Reagenzien und Schnellteste sind Sprechstundenbedarf, soweit diese Kosten innerhalb des gültigen EBM nicht mit dem Honorar abgegolten sind. Zulässig sind Testmaterialien für den Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl. Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des pHWertes im Harn. Eine Gegenrechnung der Kosten dieses Tests mit den Kosten unzulässiger Teste ist nicht möglich.