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Was ist verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf ?


Ein Typische Aufstellung der als Sprechstundenbedarf zulässigen Artikel, ohne Anspruich auf Vollständigkeit und Gültigkeit in allen Bundesländern

  • 1. Verband- und Nahtmaterial
  • Augenklappen, -binden
  • Augenkompressen
  • Augenwatte • elastische Binden, soweit diese in der Praxis angewandt werden (auch zur Kompressionstherapie)
  • elastische Pflasterbinden
  • Endoclips • Gewebeklebstoff
  • Gipsbinden (einschl. Ergänzungsmaterial für Gipsverbände, Gehsohlen, -stollen, - bügel, Gummiabsätze)
  • Heft- und Wundpflaster (vorzugsweise Meterware)
  • Hydrokolloidverbände ohne Zusätze zur unmittelbaren Erstversorgung; nicht zur chronischen Wundversorgung von z.B. diabetischem Fuß, Dekubitus etc.; eine Weiterversorgung erfolgt ausschließlich als Verordnung auf den Namen des Versicherten.
  • Klammerpflaster
  • Kirschnerdrähte
  • Mullbinden
  • Nahtmaterial
  • Ohrenklappen/ -binden
  • Papierbinden
  • Polsterbinden / -watte
  • Schnellverbandmaterial
  • Stärkebinden
  • Synthetische Stützverbandmaterialien (bei Erwachsenen nur für Verbände mit einer Liegezeit / Anwendungszeit von mehr als vier Wochen)
  • Tamponadestreifen (auch steril und/oder imprägniert mit Arzneistoffen)
  • Tampons (keine Hygieneartikel)
  • Trikotschlauchbinden als Meterware
  • Tupfer (sterile nur in kleinen Mengen)
  • Verbandklammern
  • Verbandklebestoffe und ähnliche Fixiermittel
  • Verbandmull bzw. Mullkompressen (auch Salbenkompressen)
  • Verbandwatte
  • Wattestäbchen (unsteril)
  • Wundklammern (ohne Gerät)
  • Zellstoff (nur in Verbindung mit Verbänden)
  • Zinkleimbinden
  • 2. Mittel zur Anästhesie, auch zur akuten Schmerztherapie
  • Anästhesiepflaster, lokalanästhetische Creme und - sofern für die Anwendung der Creme Okklusivbedingungen vorgeschrieben - die zugehörigen Okklusivpflaster (nur zur Anwendung bei Kindern) und lokalanästhetische Salben, sofern die Anwendung vor dem Eingriff medizinisch erforderlich ist
  • Hyaluronidase (z.B. Hylase®), nur als Zusatz zu Lokalanästhetika in der Ophthalmologie
  • Infusionslösungen zum Volumenersatz
  • Inhalationsnarkotika
  • Medizinische Druckluft zur Verdünnung des Sauerstoff-Stickoxydul-Gemisches bei Anästhesien
  • Mittel zur Lokal- und Leitungsanästhesie (z.B. Procain und Derivate) (nicht für die Anwendung im Rahmen neuraltherapeutischer Anwendungsprinzipien)
  • Mittel zur i.v. und rektalen Narkose
  • Mittel zur Prämedikation als Narkosevorbereitung (z.B. H2-Blocker zur Injektion)
  • Sauerstoff (nicht zur Sauerstofftherapie)
  • 3. Desinfektions- und Hautreinigungsmittel, ausschließlich in flüssiger Form zur Anwendung am Patienten
  • Desinfektionsmittel für Haut, Schleimhaut und Wunden (ausgenommen Äthanol, auch nicht apothekenpflichtige Mittel)
  • Isopropylalkohol 70 % (auch sterilfiltriert)
  • Jodtinktur und ihnen ähnliche Desinfektionsmittel
  • Octenidin- und polihexanidhaltige Wundspüllösungen
  • Policresulenhaltige Antiseptika zur lokalen Behandlung bakterieller Vaginosen
  • Wasserstoffsuperoxyd 3 %
  • Wundbenzin 
     Anmerkung: Soweit Desinfektionsmittel zur Reinigung oder Pflege ärztlicher Instrumente, Apparaturen und der Praxisräume sowie zur Händedesinfektion des Arztes bzw. Praxispersonals verwendet werden, gehören diese nicht zum Sprechstundenbedarf.
  • 4. Reagenzien und Schnellteste Reagenzien und Schnellteste sind Sprechstundenbedarf, soweit diese Kosten innerhalb des gültigen EBM nicht mit dem Honorar abgegolten sind. Zulässig sind Testmaterialien für den Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl. Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des pHWertes im Harn. Eine Gegenrechnung der Kosten dieses Tests mit den Kosten unzulässiger Teste ist nicht möglich.
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