Informationen über die Verordnung von Sprechstundenbedarf


Grundsätzliches über den Sprechstundenbedarf

Den für Humanmediziner geltenden Sprechstundenbedarf regelt jede KV des entsprechneden Bundeslandes selbst.
Das heist, das es keine einheitliche Regelung in Deutschland gibt und ein Produkt welches in
Bundesland "A" Sprechstundenbedarf ist, im nächsten Bundesland nicht Sprechstundenbedarf sein muß.
 
Wir erkundigen uns im Zweifelsfall bei Ihrer KV, ob das von Ihnen bestellte Produkt unter den Sprechstundenbedarf fällt oder nicht. 
Bei unseren Produkten haben wir angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann, auch dieses ist nicht in jedem Bundesland der Fall.
 
Einige Produkte fallen unter das Arzneimittelgesetz, die entsprechenden Hinweise finden Sie bei den Produkten.
 
Wenn Sie bei uns Sprechstundenbedarfs-Artikel bestellen, senden Sie uns bitte vorab die entsprechenden Rezepte dazu, danach liefern wir sofort aus.
 
Bei Fragen bitte einfach anrufen, wir beraten Sie gern.


Zurück

Warenkorb

Sie haben noch keine Artikel in Ihrem Warenkorb.

Praxiskatalog 2010

Praxiskatalog 2010 Klicken Sie auf den Katalog

So bewerten uns unsere Kunden!

Willkommen zurück!


Passwort vergessen?

Newsletter

Alle Vorteile nutzen.
Melden Sie sich jetzt bei unserem Newsletter an und wir informieren Sie regelmäßig und kostenlos über aktuelle Angebote und Specials.